Allgemeine Geschäftsbedingungen

Malelobo GmbH Allgemeine Geschäftsbedingungen Deutsch
Stand Januar 2012
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Allgemeine Teilnahmebedingungen der MALELOBO GmbH (AGB)

- Stand: Januar 2012 -

 1.       Teilnahmevoraussetzung und Teilnahmevertrag

Die Teilnahme an den Trainings und Reisen der Malelobo GmbH erfolgt zu den nachstehenden Bedingungen. Teilnahmevertrag im Sinne der Allgemeinen Teilnahmebedingungen ist entweder der Vertrag über die Teilnahme an Trainings oder – bei einer Reise – der Reisevertrag.

 2.       Abschluss des Teilnahmevertrags und Teilnahme eines Dritten

2.1 Der Teilnehmer bietet der Malelobo GmbH mit Übermittlung der umseitigen, ausgefüllten Anmeldung den Abschluss des Teilnahmevertrages verbindlich an. Grundlage dieses Angebots sind die Ausschreibung des Trainings/der Reise sowie ergänzende Informationen der Malelobo GmbH zum Training/der Reise, soweit sie dem Teilnehmer vorliegen.

 

2.2 Der Teilnahmevertrag kommt mit dem Zugang der Annahmeerklärung der Malelobo GmbH als Reiseveranstalter beim Teilnehmer zustande. Die Annahmeerklärung bedarf keiner bestimmten Form. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss wird die Malelobo GmbH dem Teilnehmer eine Teilnahme­bestätigung in Textform, d.h. per e-Mail, Fax oder Brief übermitteln. Hierzu ist die Malelobo GmbH nicht verpflichtet, wenn die Anmeldung weniger als sieben (7) Werktage vor Reisebeginn erfolgt.

 

2.3 Der Teilnehmer kann bis zum Beginn des Trainings/der Reise gemäß. § 651 b BGB verlangen, dass statt seiner bzw. dem in der Anmeldung angegebenen Teilnehmer ein Dritter an dem Training/der Reise teilnimmt, es sei denn, der vom Teilnehmer benannte Dritte erfüllt nicht die in Ziffer 3. dieser AGB aufgeführten Teilnahmevoraussetzungen. Benennt der Teilnehmer einen Dritten, so kann die Malelobo GmbH von dem Teilnehmer oder dem Dritten die durch die Teilnahme des Dritten entstandenen Mehrkosten verlangen. Der Teilnehmer und der Dritte haften als Gesamtschuldner.

 

2.4 Der bestätigte Teilnahmetermin ist verbindlich.

 

3.       Teilnahmeberechtigung

Zur Teilnahme berechtigt sind nur solche Personen, die zur Zeit des Trainings/der Reise im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis sind - wobei sich der Teilnehmer verpflichtet, der Malelobo GmbH Einsicht in das Original seiner Fahrerlaubnis zu gewähren.

 

4.       Bezahlung

4.1 Reiseveranstalter und Reisevermittler dürfen Zahlungen auf den Reisepreis vor Beendigung der Reise nur fordern oder annehmen, wenn dem Kunden der Sicherungsschein übergeben wurde. Bei Trainings/Reisen wird mit Zugang der Teilnahmebestätigung nach Vertragsschluss eine Anzahlung in Höhe von 20 % des Teilnahmepreises gegen Aushändigung des Sicherungsscheins fällig. Der Rest des Teilnahmepreises ist spätestens 10 Tage vor Beginn des Trainings/der Reise fällig, sofern der Sicherungsschein übergeben ist.

 

4.2 Dauert das Training/die Reise nicht länger als 24 Stunden, schließt sie keine Übernachtung ein und übersteigt der Trainings-/Reisepreis pro Reisenden nicht € 75,00, so dürfen Zahlungen auf den Trainings-/Reisepreis auch ohne Aushändigung eines Sicherungsscheines verlangt werden.

 

4.3 Leistet der Teilnehmer die Anzahlung und/oder Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, so ist die Malelobo GmbH berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Reisevertrag zurückzutreten und den Teilnehmer mit Rücktrittskosten gemäß Ziffer 11. zu belasten. 

 

 

4.4 Bei Zahlungen aus dem Ausland sind alle Gebühren vom Teilnehmer zu tragen.

 

4.5 Bestellte Gutscheine werden sofort zur Zahlung fällig.

 

5.       Leistungen

 

Die Leistung der Malelobo GmbH umfasst die Durchführung des Trainings/ der Reise in Theorie und Praxis, je nach Trainings-/Reiseart entweder auf BMW oder von den Teilnehmern selbst gestellten Fahrzeugen, sowie kursabhängig die Verpflegung und Unterbringung (nur bei mehrtägigen Reisen) der Teilnehmer. Stellt der Teilnehmer das Fahrzeug für den Kurs/die Reise selbst, so hat er die alleinige Verantwortung dafür zu tragen, dass sich das Fahrzeug in einwandfreiem technischen Zustand befindet und allen gesetzlichen Anforderungen (z.B. StVZO) entspricht. Die Malelobo GmbH behält sich vor, den technischen Zustand des Fahrzeugs zu überprüfen. Von den Teilnehmern genutzte eigene Fahrzeuge werden von der Malelobo GmbH nicht zusätzlich versichert.

 

6.       Bild- und Filmmaterial

Die auf den Trainings/Reisen von Vertretern der Malelobo GmbH angefertigten Fotos, Dias und Videos sind urheberrechtliches Eigentum der Malelobo GmbH. Die Malelobo GmbH ist berechtigt, dieses Material für Werbezwecke zu verwenden - wenn der Teilnehmer darauf abgebildet ist nach dessen ausdrücklicher Zustimmung - ohne dass dafür Kosten für die Malelobo GmbH gegenüber dem Teilnehmer entstehen.

 

7.       Haftung

7.1 Dem Teilnehmer ist bewusst, dass bei Offroad-Trainings und Reisen durch das Befahren von sehr schlechten Wegstrecken und abseits der Zivilisation in fremden Ländern, hochalpinen Bergregionen sowie Wüsten ein erhöhtes Unfallrisiko besteht.

 

7.2 Die vertragliche Haftung der Malelobo GmbH gegenüber dem Teilnehmer für Schäden aus dem Teilnahmevertrag, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Teilnahmepreis beschränkt, soweit

a) ein Schaden des Teilnehmers weder grob fahrlässig noch vorsätzlich herbeigeführt wird oder

b) die Malelobo GmbH für einen dem Teilnehmer entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.

Die Haftung der Malelobo GmbH gegenüber dem Teilnehmer auf Schadensersatz wegen unerlaubter Handlung wird, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht, für Schäden, die nicht Körperschäden sind, je Teilnehmer und Training/Reise auf den dreifachen Teilnahmepreis beschränkt.

 

8.       Mängelanzeige

8.1 Wird das Training/die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, so kann der Teilnehmer Abhilfe verlangen. Der Teilnehmer ist aber verpflichtet, der Malelobo GmbH einen aufgetretenen Mangel unverzüglich anzuzeigen. Unterlässt er dies schuldhaft, tritt eine Minderung des Teilnahmepreises nicht ein. Dies gilt nur dann nicht, wenn die Anzeige erkennbar aussichtslos ist oder aus anderen Gründen unzumutbar ist.

 

8.2 Der Teilnehmer ist verpflichtet, seine Mängelanzeige unverzüglich dem Instruktor der Malelobo GmbH während des Trainings/der Reise zur Kenntnis zu geben. Ist dies – gleich aus welchem Grund – nicht möglich, sind etwaige Mängel des Trainings/der Reise der Malelobo GmbH an deren Sitz zur Kenntnis zu geben. Der Instruktor der Malelobo GmbH ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Er ist jedoch nicht befugt, Ansprüche des Kunden anzuerkennen.

 

9.       Eigenes Fahrzeug

Nimmt der Teilnehmer mit einem von ihm selbst gestellten Fahrzeug an einem Training/einer Reise teil, so stellt er die Malelobo GmbH sowie die unter Ziffer 7. genannten weiteren Personen von allen Ansprüchen aus der Beschädigung dieses Fahrzeuges frei, die eine berechtigte Person (Eigentümer, Halter, etc.) geltend macht, es sei denn, der Schaden wurde von der Malelobo GmbH oder unter Ziffer 7. genannten weiteren Personen grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht.

 

10.      Regeln

10.1 Die Malelobo GmbH weist ausdrücklich darauf hin, dass der Teilnehmer sich im Rahmen des Trainings/der Reise äußerst diszipliniert zu verhalten hat. Während der Dauer des gesamten Trainings/der gesamten Reise sind die Beauftragten der Malelobo GmbH dem Teilnehmer gegenüber weisungsbefugt.

 

10.2 Aus Sicherheitsgründen besteht während des Trainings für alle, auch bei den Fahranschnitten im öffentlichen Straßenverkehr, Überholverbot. Ausnahmen werden durch ausdrückliche Weisungen des verantwortlichen Instruktors der Malelobo GmbH regelt.


10.3 Außerdem gilt während des ganzen Trainings/der ganzen Reise absolutes Alkoholverbot (0,0 Promille). Bei groben Verstößen gegen diese Regelung ist die Malelobo GmbH berechtigt, den Teilnehmer von der weiteren Teilnahme auszuschließen. Die im Voraus empfangene Vergütung wird nur soweit zurück gewährt, als sie die Aufwendungen, die dem Veranstalter durch seine Bemühungen für den Teilnehmer entstanden sind, übersteigt.

 

11.      Rücktritt und Stornokosten

11.1 Der Teilnehmer ist berechtigt, jederzeit vom Vertrag zurückzutreten. Tritt der Teilnehmer zurück, so werden statt des Teilnahmepreises folgende Stornogebühren berechnet:

 

bis 90 Tage vor Trainings-/Reisebeginn                                20 % des Teilnahmepreises

bis 60 Tage vor Trainings-/Reisebeginn                                40 % des Teilnahmepreises

bis 30 Tage vor Trainings-/Reisebeginn                                60 % des Teilnahmepreises

bis 07 Tage vor Trainings-/Reisebeginn                                80 % des Teilnahmepreises.

 

11.2 Als Stichtag für die Berechnung der Frist gilt der Zugang der Rücktrittserklärung bei der Malelobo GmbH.

 

11.3 Die pauschalierten Stornogebühren sind unter Berücksichtigung der gewöhnlich ersparten Aufwendungen und des durch anderweitige Verwendung der Leistungen der Malelobo GmbH gewöhnlich möglichen Erwerbes ermittelt worden. Dem Teilnehmer bleibt es freigestellt, nachzuweisen, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden als die geforderte Pauschale entstanden ist.

 

11.4 Der Rücktritt kann formlos erfolgen. Dem Teilnehmer wird jedoch empfohlen, den Rücktritt zu Beweiszwecken schriftlich zu erklären.

 

11.5 Die Malelobo GmbH ist berechtigt, die Stornogebühr gegen bereits entrichtete Teilnahmepreise aufzurechnen. Im Übrigen werden bereits entrichtete Teilnahmepreise an den Teilnehmer zurückerstattet.

 

11.6 Die Malelobo GmbH empfiehlt den Abschluss einer Reiseversicherung für Rücktrittskosten, Reisegepäck, Unfall, Krankheit sowie den Abschluss einer Haftpflichtversicherung.

 

12.      Änderungen und Absagen

12.1 Wird das Training/die Reise durch höhere Gewalt, die bei Vertragsschluss nicht voraussehbar war, erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl der Teilnehmer, als auch die Malelobo GmbH den Teilnahmevertrag kündigen. Der Teilnehmer muss seine Kündigung an die Malelobo GmbH richten. Die Malelobo GmbH hat die Kündigung unverzüglich nach Kenntniserlangung der Gründe, die zur Kündigung wegen höherer Gewalt berechtigen, zu erklären. Die gegenseitigen Rechte und Pflichten im Falle der Kündigung ergeben sich aus den gesetzlichen Bestimmungen zum Reisevertragsrecht.

 

12.2 Ist in der Trainings-/Reiseausschreibung oder in sonstigen Unterlagen, die Vertragsinhalt geworden sind, eine Mindestzahl von vier (4) Teilnehmern festgelegt, so kann die Malelobo GmbH bis vier Wochen vor Beginn der Veranstaltung vom Teilnahmevertrag zurücktreten, falls die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird. In einem derartigen Fall wird der Teilnahmepreis zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche des Teilnehmers und/oder Teilnehmers sind ausgeschlossen.

 

12.3 Die Malelobo GmbH kann vor Trainings-/Reiseantritt und auch während des Trainings/der Reise jederzeit den Teilnahmevertrag unter Beachtung der Bestimmungen des § 643 BGB kündigen. Trainings-/Reiseleiter sind zur Erklärung der Kündigung bevollmächtigt. Dies kommt insbesondere in Betracht, wenn der Teilnehmer den vorher bekannt gegebenen besonderen Trainings-/Reiseanforderungen nicht genügt (z.B. kein gültiger Führerschein) oder durch sein Verhalten das Training/die Reise nachhaltig stört oder gefährdet und dem auch nach Abmahnung nicht abgeholfen wird bzw. nicht abgeholfen werden kann. Im Falle einer solchen Kündigung behält die Malelobo GmbH grundsätzlich den Anspruch auf den Teilnahmepreis, muss sich jedoch den Wert ersparter Aufwendungen sowie den Erlös aus anderweitiger Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen anrechnen lassen, einschließlich der an die Malelobo GmbH von den Leistungsträgern gut gebrachten Beträge.

 

12.4 Die Malelobo GmbH trägt bei Trainings/Reisen keine Verantwortung für Schlechtwetterbedingungen. Insofern hat der Teilnehmer keinerlei Anspruch auf Erstattung des Trainings-/Reisepreises. Bei Reisen behält sich die Malelobo GmbH vor aus wichtigen Gründen, z.B. wegen der Wetterbedingungen oder Gefahr für die Teilnehmer, den Routenverlauf abzuändern, soweit die Änderung dem Teilnehmer zumutbar ist.

 

13.      Rechtswahl und Gerichtsstand

13.1 Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Kaufleuten einschließlich Wechsel- und Scheckforderungen ist ausschließlicher Gerichtsstand München. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Teilnehmer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

 

13.2 Streitigkeiten, die sich im Zusammenhang mit oder aus dem Teilnahmevertrag ergeben, unterstehen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.

 

14.      Schlussbestimmungen

Bei Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages gelten die gesetzlichen Bestimmung Regelungen.


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